Regeste Sachverhalt Aus den Erwägungen: 2. Anlass zur vorliegenden Berufung gibt die Frage, in welchem Ze ...
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33. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung i.S. Y. gegen X. (Berufung)
5C.259/2004 vom 11. Februar 2005
Regeste
Art. 114 ZGB und Art. 7c SchlT ZGB; Scheidung nach Getrenntleben.
Sachverhalt
Y. reichte am 21. März 2001 beim Bezirksgericht Werdenberg gestützt auf Art. 115 ZGB die Scheidungsklage ein. X. widersetzte sich der Scheidung. Die Klage wurde am 29. April 2004 abgewiesen.
Gegen dieses Urteil gelangte Y. mit Berufung an das Kantonsgericht St. Gallen. Er beantragte nunmehr, die Ehe gestützt auf den revidierten Art. 114 ZGB zu scheiden. Das Kantonsgericht sprach mit Entscheid vom 8. November 2004 die Scheidung der Parteien aus.
X. hat am 10. Dezember 2004 beim Bundesgericht Berufung eingereicht. Sie beantragt die Aufhebung des kantonsgerichtlichen Entscheides und die Abweisung der Scheidungsklage. Das Bundesgericht weist die Berufung ab, soweit darauf einzutreten ist.