Regeste Aus den Erwägungen: 2. Die Vorinstanz hat die Unzuständigkeitseinrede der Beschw ... 3. Damit erweist sich die Beschwerde als unzulässig, weshalb ...
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14. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Handelsgericht des Kantons Zürich (Beschwerde in Zivilsachen)
4A_168/2011 vom 16. Januar 2012
Regeste
Anfechtung eines Zwischenentscheides über die Zuständigkeit ausschliesslich im Kostenpunkt (Art. 92 und 93 BGG).
Ausnahmsweiser Verzicht auf die Erhebung von Kosten (E. 3).