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Regeste
Sachverhalt
Der Kassationshof zieht in Erwägung:
1. Als Untersuchungshaft, die nach Art. 69 StGB auf die Freiheits ...
2. Die Anordnung der Auslieferungshaft ist einzig darauf zurü ...
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31. Urteil des Kassationshofes vom 2. November 1971 i.S. Leuzinger gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
 
 
Regeste
 
Art. 69, 110 Ziff. 7 StGB.
 
 
Sachverhalt
 
BGE 97 IV 160 (160)Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilte Heinrich Leuzinger am 1. Juli 1971 wegen wiederholten Diebstahls und weiterer Straftaten zu 3 Jahren Gefängnis. Auf die Strafe rechnete es die in der Schweiz erstandene Untersuchungshaft an, nicht aber die Auslieferungshaft in Genua vom 11. März bis 6. August 1970.
Leuzinger führt Nichtigkeitsbeschwerde mit dem Antrag auf Anrechnung der Auslieferungshaft. Die Staatsanwaltschaft beantragt Abweisung der Beschwerde.