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Regeste
Erwägung:
2. Ausführungen darüber, dass die Berufungsschrift der  ...
3. (Idem) ...
4. Beim Entscheid über die Gerichtskosten und bei der Bemess ...
Bearbeitung, zuletzt am 12.07.2022, durch: DFR-Server (automatisch)
 
51. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 21. Oktober 1980 i.S. Versicherungsgesellschaft X. gegen A. und B. (Berufung)
 
 
Regeste
 
Art. 55 Abs. 1 lit. d, 156 Abs. 6 und 159 Abs. 5 OG. Missbrauch der Versehensrüge durch die obsiegende Partei; Kosten- und Entschädigungsfolgen.
 
 
BGE 106 II 255 (255)Erwägung:
 
Demnach erkennt das Bundesgericht:
1. Die Berufung wird gutgeheissen, soweit darauf einzutreten ist, das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 20. September 1979 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
BGE 106 II 255 (255)
BGE 106 II 255 (256)2. Die bundesgerichtlichen Kosten werden zu 2/3 den Klägern und zu 1/3 der Beklagten auferlegt.
3. Die Kläger haben der Beklagten für das Berufungsverfahren eine reduzierte Parteientschädigung von Fr. ... zu bezahlen.BGE 106 II 255 (256)