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Regeste
Aus den Erwägungen:
2. Ein einzeln vermieteter Abstellplatz in einer Tiefgarage kann  ...
Bearbeitung, zuletzt am 12.07.2022, durch: DFR-Server (automatisch)
 
11. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 16. März 1984 i.S. X. und Mitbeteiligte gegen Z. (Berufung)
 
 
Regeste
 
Erstreckung des Mietverhältnisses.
 
 
BGE 110 II 51 (51)Aus den Erwägungen:
 
Aus dem in SJZ 71/1975 S. 368 (N. 161) veröffentlichten Urteil des Kantonsgerichts Waadt ergibt sich nicht zugunsten der Kläger, weil dort die vermieteten Objekte, die zusammen gemietet und benötigt wurden, dem Betrieb einer Reitschule dienten. Für solche oder ähnliche Zusammenhänge, die eine Ausdehnung des Erstreckungsrechts für Wohnungen oder Geschäftslokale auf separat gemietete Abstellplätze rechtfertigen würden, ist den vorliegenden Mietverhältnissen nichts zu entnehmen.BGE 110 II 51 (51)