Zitiert durch: BGE 136 I 207 - Zürcher Handelsgericht II
Zitiert selbst:
Regeste Aus den Erwägungen: 2. Vor Einführung des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) durfte di ...
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49. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. Z.und Mitb. gegen V. Versicherungen AG und X. (Beschwerde in Zivilsachen)
4A_527/2008 vom 11. März 2009
Regeste
Bindung an den Rückweisungsentscheid nach dem Bundesgerichtsgesetz (BGG).
Die Vereinigung des Verfahrens nach erfolgtem Rückweisungsentscheid mit einem nicht von diesem betroffenen ist an sich unzulässig. Erheben die Betroffenen dagegen im kantonalen Verfahren aber keine Einwände, wird angenommen, sie liessen den Rückweisungsentscheid gegen sich gelten (E. 2.2).