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Regeste
Erwägungen:
1. Auf Begehren des Eduard Wallach verurteilte das Bezirksgericht ...
2. Gegen dieses Urteil erklärten beide Parteien Nichtigkeits ...
3. Der Streitwert der vom Ankläger geltend gemachten Zivilfo ...
Bearbeitung, zuletzt am 12.07.2022, durch: DFR-Server (automatisch)
 
58. Urteil des Kassationshofes vom 15. Oktober 1955 i. S. Wallach gegen Papavramidès.
 
 
Regeste
 
Art. 271 Abs. 2 BStP.
 
 
BGE 81 IV 270 (270)Erwägungen:
 
1. Auf Begehren des Eduard Wallach verurteilte das Bezirksgericht Zürich am 28. Januar 1955 DémètreBGE 81 IV 270 (270) BGE 81 IV 270 (271)Papavramidès wegen übler Nachrede zu Fr. 300.-- Busse und wegen Verletzung in den persönlichen Verhältnissen zu Fr. 500.-- Genugtuung an den Ankläger. Der Angeklagte appellierte im Straf- wie im Zivilpunkt, während der Ankläger der Appellationsinstanz Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils beantragte. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte am 16. Juni 1955 die Busse, wies dagegen die Genugtuungsforderung des Anklägers ab.
Demnach erkennt der Kassationshof:
Auf die Nichtigkeitsbeschwerde des Eduard Wallach wird nicht eingetreten.BGE 81 IV 270 (272)