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Regeste
Aus den Erwägungen:
1. Das an die Anklagekammer des Bundesgerichts gerichtete Gesuch  ...
Bearbeitung, zuletzt am 12.07.2022, durch: DFR-Server (automatisch)
 
33. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 24. September 1990 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich
 
 
Regeste
 
Art. 351 StGB; Art. 264 BStP; Inhalt des Gesuches.
 
 
BGE 116 IV 175 (175)Aus den Erwägungen:
 
Die ersuchende Behörde (oder andere Verfahrensbeteiligte) hat (haben) daher in ihrem Gesuch in kurzer, aber vollständiger Übersicht insbesondere darzulegen (vgl. auch BGE 112 IV 143; SCHWERI, Gerichtsstandsbestimmung, N 561 mit Kreisschreiben derBGE 116 IV 175 (175) BGE 116 IV 175 (176)Anklagekammer des Bundesgerichts vom 31.1.1946 im Anhang I), - welche strafbaren Handlungen dem Beschuldigten vorgeworfen werden, wann und wo sie ausgeführt wurden und wo allenfalls der Erfolg eintrat; bei einer Vielzahl von Delikten ist zweckmässigerweise eine Tabelle zu erstellen; - wie die aufgrund der Aktenlage in Frage kommenden strafbaren Handlungen rechtlich zu würdigen sind, wobei diese rechtliche Würdigung summarisch zu erfolgen hat; - welche konkreten Verfolgungshandlungen von welchen Behörden vorgenommen wurden und wann dies der Fall war.
Die für die Gerichtsstandsbestimmung wesentlichen Akten sind zweckmässigerweise paginiert und geordnet in einem separaten Dossier beizulegen. Der blosse Hinweis auf die vollständig beigelegten kantonalen Akten ist unter diesem Gesichtspunkt unzulässig; dies gilt insbesondere in Fällen mit umfangreichen Akten, bei welchen an die Begründung des Gesuches entsprechend hohe Anforderungen zu stellen sind.BGE 116 IV 175 (176)