Regeste Aus den Erwägungen: 1. Nach Art. 22 Abs. 2 AHVG (in der ab 1. Januar 1973 gültig ... 2. Verwendet der Rentenberechtigte die Rente nicht für den U ...
Bearbeitung, zuletzt am 12.07.2022, durch: DFR-Server (automatisch)
8. Auszug aus dem Urteil vom 22. Januar 1974 i.S. Ausgleichskasse des Kantons Aargau gegen Rentzsch und Obergericht des Kantons Aargau
Regeste
Gewährleistung zweckgemässer Verwendung der Ehepaar-Altersrente.
Im vorliegenden Fall hat die Ehefrau des Beschwerdegegners die halbe Ehepaar-Altersrente für sich selber verlangt. Da dem keine zivilrichterliche Anordnung entgegenstand, hat die Ausgleichskasse die Auszahlung je einer halben Ehepaar-Altersrente an den Beschwerdegegner und seine Frau zu Recht verfügt...
Im vorliegenden Fall behauptet zwar der Beschwerdegegner, er habe manche Schwierigkeiten erlebt und z.B. wegen Krankheit sein Geschäft vor ca. 5 Jahren verkaufen müssen. Er macht aber nicht geltend und es ist angesichts der Verhältnisse auch nicht anzunehmen, dass die obgenannte Voraussetzung des Art. 76 Abs. 1 AHVV bei Rentzsch oder bei dessen Ehefrau erfüllt ist.