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Regeste
Aus den Erwägungen:
4. a) Am 16. Februar 1979 hat das Eidg. Departement des Innern au ...
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18. Auszug aus dem Urteil vom 6. August 1980 i.S. Schweizerische Krankenkasse Helvetia gegen Ausgleichskasse des Kantons Zürich und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich betreffend Scheitlin
 
 
Regeste
 
Art. 12 Abs. 1 IVG.
 
- Bestätigung der Rechtsprechung gemäss BGE 101 V 43.
 
 
BGE 106 V 80 (80)Aus den Erwägungen:
 
b) Das Eidg. Versicherungsgericht hat aufgrund der Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe keinen Anlass, die mit BGE 101 V 43 eingeleitete Praxis hinsichtlich der Beurteilung von Totalendoprothesenoperationen im Rahmen von Art. 12 IVG zu ändern. Namentlich ist daran festzuhalten, dass selbst bei sonst günstigen Voraussetzungen ein unter dem Gesichtspunkt von Art. 12 IVG relevanter Eingliederungserfolg von Totalendoprothesenoperationen kaum auf eine 5 Jahre wesentlich übersteigende Dauer prognostiziert werden darf (vgl. BGE 101 V 51).BGE 106 V 80 (81)