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Regeste
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
Bearbeitung, zuletzt am 12.07.2022, durch: DFR-Server (automatisch)
 
57. Auszug aus dem Urteil i.S. Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen gegen G. und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
 
 
P 1/03 vom 13. Juni 2003
 
 
Regeste
 
Art. 3b Abs. 2 und Art. 3d Abs. 1 ELG; Art. 11, 12 und 14 ELKV: Vergütungsfähige Krankheits- und Behinderungskosten sowie anerkannte Ausgaben von Heimbewohnern.
 
 
BGE 129 V 378 (379)Aus den Erwägungen:
 
 
Erwägung 3
 
3.3 Art. 3d Abs. 1 ELG bietet demnach keine gesetzliche Grundlage für die Vergütung von Heimkosten als Krankheitskosten (vgl. ERWIN CARIGIET, Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, in: Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht [SBVR], Soziale Sicherheit, S. 36 Fn 166). Es ist daher entgegen der Ansicht der BeschwerdeführerinBGE 129 V 378 (379) BGE 129 V 378 (380)auch nicht möglich, die zusätzlich anfallenden Kosten gestützt auf Art. 14 ELKV als solche für die Hilfe, Pflege und Betreuung von Behinderten in Tagesstrukturen zu vergüten, da auch derartige Kosten medizinisch begründet sein müssen und sich die genannte Bestimmung zudem nicht auf Heimkosten (vgl. Art. 14 Abs. 3 lit. b ELKV) bezieht.