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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 5
Bearbeitung, zuletzt am 12.07.2022, durch: DFR-Server (automatisch)
 
1. Auszug aus dem Urteil der I. sozialrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten)
 
 
8C_494/2014 vom 11. Dezember 2014
 
 
Regeste
 
Art. 16 ATSG; unterdurchschnittliches Valideneinkommen; Überstunden.
 
 
Sachverhalt
 
BGE 141 V 1 (2)A., geboren 1979, hatte sich am 20. November 2011 bei einem Autounfall Verletzungen an beiden Beinen sowie am linken Arm zugezogen. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA), bei welcher er für die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten versichert war, sprach ihm mit Verfügung vom 15. April 2013 und Einspracheentscheid vom 3. Juli 2013 eine Invalidenrente basierend auf einer Erwerbsunfähigkeit von 17 Prozent sowie eine Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 30 Prozent zu.
Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich mit Entscheid vom 5. Mai 2014 ab.
A. lässt Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten führen.
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde teilweise gut.
(Zusammenfassung)
 
 
Erwägung 5