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Informationen zum Dokument  BGer 1C_392/2007  Materielle Begründung
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BGer 1C_392/2007 vom 16.01.2008
 
Tribunale federale
 
{T 1/2}
 
1C_392/2007
 
Urteil vom 16. Januar 2008
 
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Féraud, Präsident,
 
Gerichtsschreiber Bopp.
 
Parteien
 
- Initiativkomitee "Jetzt längts au z'Emme",
 
c/o Jürg Zimmermann,
 
- Verein "Jetzt längts au z'Emme",
 
c/o Jürg Zimmermann,
 
Beschwerdeführer, beide vertreten durch Vital Burger,
 
gegen
 
Gemeinderat Emmen, Rüeggisingerstrasse 22,
 
6020 Emmenbrücke.
 
Gegenstand
 
Gemeindeinitiative,
 
Beschwerde gegen den Entscheid vom 25. September 2007 des Regierungsrats
 
des Kantons Luzern.
 
Das Bundesgericht hat in Erwägung,
 
dass die Beschwerdeführer den ihnen auferlegten Kostenvorschuss auch innerhalb der mit Verfügung vom 19. Dezember 2007 angesetzten Nachfrist nicht geleistet haben;
 
dass daher gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist;
 
dass bei diesem Ausgang des Verfahrens die bundesgerichtlichen Kosten den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 und Abs. 5 BGG);
 
erkennt der Präsident:
 
1.
 
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
 
2.
 
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt.
 
3.
 
Dieses Urteil wird den Beschwerdeführern, dem Gemeinderat Emmen und dem Regierungsrat des Kantons Luzern schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 16. Januar 2008
 
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:
 
Féraud Bopp
 
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