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Informationen zum Dokument  BGer 6B_170/2008  Materielle Begründung
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BGer 6B_170/2008 vom 20.05.2008
 
Tribunale federale
 
{T 0/2}
 
6B_170/2008/bri
 
Verfügung vom 20. Mai 2008
 
Strafrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Schneider, Präsident,
 
Gerichtsschreiber Monn.
 
Parteien
 
X.________,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft, Bahnhofplatz 3a, 4410 Liestal,
 
Beschwerdegegnerin.
 
Gegenstand
 
Einstellung des Verfahrens (Angriff usw.),
 
Beschwerde gegen den Beschluss des Verfahrensgerichts in Strafsachen des Kantons Basel-Landschaft vom 29. Oktober 2007.
 
Erwägungen:
 
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 13. März 2008 zurückgezogen.
 
Demnach verfügt der Präsident:
 
1.
 
Die Beschwerde wird als durch Rückzug erledigt am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
 
2.
 
Es werden keine Kosten erhoben.
 
3.
 
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Verfahrensgericht in Strafsachen des Kantons Basel-Landschaft schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 20. Mai 2008
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:
 
Schneider Monn
 
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