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Informationen zum Dokument  BGer 6B_418/2013  Materielle Begründung
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BGer 6B_418/2013 vom 02.07.2013
 
{T 0/2}
 
6B_418/2013
 
 
Verfügung vom 2. Juli 2013
 
 
Strafrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Schneider, Einzelrichter,
 
Gerichtsschreiber C. Monn.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
X.________,
 
vertreten durch Advokat Dr. Christian von Wartburg,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt, Binningerstrasse 21, Postfach, 4001 Basel,
 
Beschwerdegegnerin.
 
Gegenstand
 
Mehrfacher Betrug, Verjährung, Verletzung des Anspruchs auf notwendige Verteidigung,
 
Verstoss gegen die Unschuldsvermutung,
 
Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, Ausschuss, vom 4. Dezember 2012.
 
 
Erwägungen:
 
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 25. Juni 2013 zurückgezogen.
1
 
Demnach verfügt der Einzelrichter:
 
1. Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
 
2. Es werden keine Kosten erhoben.
 
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Ausschuss, schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 2. Juli 2013
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Einzelrichter: Schneider
 
Der Gerichtsschreiber: C. Monn
 
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