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Informationen zum Dokument  BGer 2C_727/2013  Materielle Begründung
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BGer 2C_727/2013 vom 23.08.2013
 
{T 0/2}
 
2C_727/2013
 
 
Urteil vom 23. August 2013
 
 
II. öffentlich-rechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Zünd, Präsident,
 
Gerichtsschreiber Feller.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
X.________,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen.
 
Gegenstand
 
Entzug der Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung als Zahnarzt/Wiedererteilung aufschiebende Wirkung,
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Juli 2013.
 
 
Erwägungen:
 
 
Erwägung 1
 
 
Erwägung 2
 
 
Demnach erkennt der Präsident:
 
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
 
2. Die Gerichtskosten von Fr. 600.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
 
3. Dieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten und dem Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 23. August 2013
 
Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Zünd
 
Der Gerichtsschreiber: Feller
 
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