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BGer 6B_551/2022 vom 20.06.2022
 
Tribunal fédéral
 
Tribunale federale
 
Tribunal federal
 
[img]
 
 
6B_551/2022
 
 
Verfügung vom 20. Juni 2022
 
 
Strafrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari, Präsidentin,
 
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.________,
 
vertreten durch Rechtsanwältin Magda Zihlmann,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis,
 
Bahnhofplatz 10, Postfach, 8953 Dietikon,
 
Beschwerdegegnerin.
 
Gegenstand
 
Wiederherstellung der Einsprachefrist; Rückzug,
 
Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 2. März 2022 (UH210426-O/U).
 
 
Die Präsidentin zieht in Erwägung:
 
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 16. Juni 2022 zurückgezogen.
 
 
Demnach verfügt die Präsidentin:
 
1.
 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
 
2.
 
Es werden keine Kosten erhoben.
 
3.
 
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 20. Juni 2022
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Die Präsidentin: Jacquemoud-Rossari
 
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill