Sachverhalt Auszug aus den Erwägungen: Erwägung 1 1. Die ehelichen Zerwürfnisse, welche zwischen den Litigante ... Erwägung 2 2. Nun ist von vornherein klar und scheint übrigens auch von ... Erwägung 3 3. Fragt es sich nun, ob ein solcher Fall hier vorliege, so behau ... Demnach hat das Bundesgericht erkannt:
76. Urtheil vom 23. August 1878 in Sachen der Eheleute Setz
vom 23. August 1878
Sachverhalt
A. Das Obergericht des Kantons Thurgau hat durch Urtheil vom 27. Juni 1878, in Bestätigung des bezirksgerichtlichen Erkenntnisses, die Ehe Setz-Germann gerichtlich aufgelöst, die Ausscheidung der Oekonomica, unter Abweisung des Entschädigungsbegehrens der Beklagten, ad separatum verwiesen und der Beklagten die Prozeßkosten, sowie eine Entschädigung an den Kläger auferlegt.
B. Diesen Entscheid zog Beklagte an das Bundesgericht und es stellte ihr Vertreter heute das Begehren, daß die Klage abgewiesen, eventuell der Kläger zu einer Entschädigung an sie verurtheilt werde; weiter eventuell, daß das Gericht nur auf temporäre Trennung erkenne und den Kläger während der Dauer derselben zu Bezahlung eines Sustentationsbeitrages verpflichte.